
Zypern gehört zu den steuerlich attraktivsten Standorten der Europäischen Union, und zum 1. Januar 2026 ist die umfassendste Steuerreform seit über einem Jahrzehnt in Kraft getreten. Der Steuerfreibetrag steigt, die Tarifstufen werden breiter, die Körperschaftsteuer wird angehoben, und einige Regeln zur Steueransässigkeit wurden vereinfacht.
Dieser Leitfaden ordnet die zyprische Besteuerung für deutsche Auswanderer ein: wie das Einkommensteuersystem funktioniert, wann Sie als steuerlich ansässig gelten, was Non-Dom-Status, Körperschaftsteuer und Kapitalerträge bedeuten und wo die wichtigsten Unterschiede zu Deutschland liegen. Alle Angaben beziehen sich auf den Rechtsstand 2026, mit Quellen am Ende.
Eckdaten auf einen Blick
| Punkt | Angabe 2026 |
|---|---|
| Steuerfreibetrag (Einkommensteuer) | 22.000 Euro |
| Spitzensteuersatz | 35 % ab 72.000 Euro |
| Körperschaftsteuer | 15 % |
| SDC auf Dividenden (domizilierte Personen) | 5 % (Gewinne ab 2026) |
| Non-Dom: Dividenden und Zinsen | 0 %, bis zu 17 Jahre |
| Kapitalertragsteuer | 20 %, nur auf zyprische Immobilien |
| Vermögensteuer / Erbschaftsteuer | keine |
| GESY-Beitrag (Arbeitnehmer) | 2,65 % |
Quelle: PwC, Cyprus Tax Summaries und das Tax Department der Republik Zypern.
Die Einkommensteuer: progressiv und mit hohem Freibetrag
Zypern besteuert das Einkommen natürlicher Personen progressiv. Das bedeutet, dass nicht Ihr gesamtes Einkommen mit dem höchsten Satz belastet wird, sondern jede Stufe nur den Teil des Einkommens erfasst, der in die jeweilige Spanne fällt. Wer in Zypern steuerlich ansässig ist, versteuert grundsätzlich sein Welteinkommen; bestimmte Einkünfte wie Dividenden und Zinsen sind jedoch von der Einkommensteuer ausgenommen.
Mit der Reform 2026 gelten folgende Tarifstufen:
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| 0 – 22.000 Euro | 0 % |
| 22.001 – 32.000 Euro | 20 % |
| 32.001 – 42.000 Euro | 25 % |
| 42.001 – 72.000 Euro | 30 % |
| über 72.000 Euro | 35 % |
Der angehobene Freibetrag von 22.000 Euro entlastet vor allem mittlere Einkommen spürbar. Ein Beispiel: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro bleiben die ersten 22.000 Euro steuerfrei, die nächsten 10.000 Euro werden mit 20 Prozent und die verbleibenden 8.000 Euro mit 25 Prozent besteuert. Die effektive Belastung liegt damit deutlich unter dem deutschen Niveau bei vergleichbarem Einkommen.
Steueransässigkeit: die 183-Tage- und die 60-Tage-Regel
Ob Sie in Zypern Steuern zahlen, hängt von der steuerlichen Ansässigkeit ab. Es gibt zwei Wege dorthin, und nur einer der beiden muss erfüllt sein.
Die 183-Tage-Regel
Sie gelten als steuerlich ansässig, wenn Sie sich in einem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) mehr als 183 Tage physisch in Zypern aufhalten. Diese Regel ist unkompliziert, setzt aber einen klaren Lebensmittelpunkt auf der Insel voraus.
Die 60-Tage-Regel
Für international tätige Unternehmer ist die 60-Tage-Regel oft praktikabler. Sie gelten danach als ansässig, wenn Sie in einem Kalenderjahr alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- mindestens 60 Tage Aufenthalt in Zypern,
- kein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem einzigen anderen Land,
- eine wirtschaftliche Verbindung zu Zypern durch eine Geschäftstätigkeit, eine Anstellung oder eine Direktorenposition in einer zyprischen Gesellschaft,
- eine dauerhafte Wohnung in Zypern, gemietet oder im Eigentum.
Ein wichtiger Punkt hat sich 2026 geändert: Bis Ende 2025 durften Sie zusätzlich in keinem anderen Staat steuerlich ansässig sein. Diese fünfte Bedingung ist entfallen. Sie können die 60-Tage-Regel nun auch dann nutzen, wenn Sie in einem weiteren Land als steuerlich ansässig gelten. In der Praxis sollten Sie hierbei das deutsche Steuerrecht und das Doppelbesteuerungsabkommen sorgfältig prüfen, da die deutsche Wegzugsbesteuerung und die Frage des Lebensmittelpunkts weiterhin relevant bleiben.
Wer die wirtschaftliche Verbindung über eine eigene Gesellschaft aufbaut, findet die Details im Leitfaden zur Firmengründung in Zypern 2026; die Beratung und Umsetzung übernimmt unser Team im Bereich Firmengründung.
Der Non-Dom-Status: steuerfreie Dividenden und Zinsen
Zypern unterscheidet zwischen steuerlicher Ansässigkeit und Domizilierung. Wer in Zypern ansässig, aber nicht dort domiziliert ist, gilt als Non-Dom und genießt erhebliche Vorteile. Als nicht domiziliert gilt grundsätzlich, wer kein zyprisches Ursprungsdomizil besitzt und in weniger als 17 der vergangenen 20 Jahre in Zypern steuerlich ansässig war.
Der zentrale Vorteil: Non-Doms sind von der Sonderverteidigungsabgabe (SDC) auf weltweite Dividenden und passive Zinserträge befreit, und zwar für bis zu 17 Jahre. Auch die Einkommensteuer erfasst diese Erträge nicht. Damit fließen Dividenden aus einer zyprischen oder ausländischen Gesellschaft praktisch steuerfrei zu.
Für domizilierte Personen wurde die SDC auf Dividenden mit der Reform deutlich gesenkt – von 17 auf 5 Prozent für Gewinne, die ab 2026 erzielt werden. Dividenden aus älteren Gewinnen behalten den Satz von 17 Prozent bis Ende 2031. Wie der Non-Dom-Status im Detail beantragt wird und worauf es bei der Substanz ankommt, lesen Sie im ausführlichen Leitfaden zum Non-Dom-Status in Zypern.
Körperschaftsteuer und die Cyprus Limited
Die Körperschaftsteuer wurde 2026 von 12,5 auf 15 Prozent angehoben und folgt damit dem globalen Mindeststeuersatz der OECD. Trotz der Erhöhung bleibt Zypern einer der günstigsten Unternehmensstandorte der EU, zumal das Land ein breites Netz an Doppelbesteuerungsabkommen unterhält und Ausschüttungen an Non-Dom-Gesellschafter steuerfrei bleiben.
Für viele Auswanderer ist die Kombination aus einer Cyprus Limited und dem Non-Dom-Status das tragende Modell: Die Gesellschaft versteuert ihre Gewinne mit 15 Prozent, der Gesellschafter bezieht die Ausschüttungen als steuerfreie Dividende. Welche Schritte die Gründung umfasst und welche laufenden Pflichten bestehen, erklärt der Cyprus-Limited-Leitfaden 2026.
Kapitalerträge, Immobilien und weitere Steuern
Zypern besteuert Kapitalerträge sehr zurückhaltend. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax): 20 Prozent, aber ausschließlich auf Gewinne aus dem Verkauf von in Zypern gelegenen Immobilien (oder Anteilen an Gesellschaften, die solche Immobilien halten). Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien sind steuerfrei. Mit der Reform wurden die lebenslangen Freibeträge erhöht: 30.000 Euro bei allgemeinen Veräußerungen, 50.000 Euro bei landwirtschaftlichem Boden und 150.000 Euro beim Verkauf der Hauptwohnung.
- Mieteinnahmen: Einnahmen aus zyprischen Immobilien unterliegen der Einkommensteuer; eine pauschale Kostenabzugsmöglichkeit reduziert die Bemessungsgrundlage.
- Keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer: Zypern erhebt weder eine laufende Vermögensteuer noch eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Wer den Kauf einer Immobilie erwägt, findet praktische Hinweise und Marktinformationen in unserem Bereich Immobilien in Zypern.
Beiträge zum Gesundheitssystem (GESY)
Neben der Einkommensteuer fällt der Beitrag zum allgemeinen Gesundheitssystem (General Healthcare System, GESY) an. Arbeitnehmer zahlen 2,65 Prozent ihres Einkommens, Arbeitgeber und Selbständige tragen jeweils eigene Sätze. Der Beitrag wird auf verschiedene Einkunftsarten erhoben und ist gedeckelt. Im Gegenzug erhalten Sie Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem. Wie GESY funktioniert, was es abdeckt und wann eine private Zusatzversicherung sinnvoll ist, erläutert der Leitfaden zur Krankenversicherung in Zypern 2026.
Sonderregelungen für Zuzügler und Rentner
Zwei Anreize sind für Neuankömmlinge besonders relevant:
- 50-Prozent-Befreiung für Hochverdiener: Wer in Zypern erstmals eine Beschäftigung mit einem Jahresgehalt über 55.000 Euro aufnimmt und in den Jahren zuvor nicht steuerlich ansässig war, kann für bis zu 17 Jahre die Hälfte des Arbeitseinkommens steuerfrei stellen.
- 5-Prozent-Pauschale auf ausländische Renten: Empfänger einer ausländischen Rente können jährlich wählen, ob sie regulär progressiv besteuert werden oder einen Pauschalsatz von 5 Prozent auf den 5.000 Euro übersteigenden Teil der Rente zahlen.
Gerade für Ruheständler eröffnet das attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. Den Gesamtüberblick für diese Zielgruppe bietet der Beitrag Auswandern nach Zypern als Rentner.
Zypern und Deutschland im Vergleich
Der Reiz Zyperns liegt weniger in einzelnen Sätzen als im Gesamtbild. In Deutschland greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bereits deutlich früher, dazu kommen Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge. Zypern verzichtet auf eine Vermögen- und Erbschaftsteuer, befreit Non-Doms von der Dividenden- und Zinsbesteuerung und kombiniert dies mit der vollen EU-Mitgliedschaft.
Wichtig ist jedoch: Der Wegzug aus Deutschland ist kein Selbstläufer. Die deutsche Wegzugsbesteuerung, die Frage des steuerlichen Lebensmittelpunkts und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern müssen sauber berücksichtigt werden. Eine individuelle Beratung auf beiden Seiten ist daher unverzichtbar. Wer den Umzug grundsätzlich plant, findet die organisatorischen Schritte und Kosten im Überblick Auswandern nach Zypern: Voraussetzungen und Kosten 2026; zur Einordnung der laufenden Ausgaben hilft der Lebenshaltungskosten-Guide für Zypern 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag in Zypern 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 sind die ersten 22.000 Euro des Jahreseinkommens steuerfrei. Erst darüber greifen die progressiven Sätze von 20 bis 35 Prozent.
Reichen 60 Tage Aufenthalt für die Steueransässigkeit?
Ja, wenn Sie zusätzlich in keinem anderen Land mehr als 183 Tage verbringen, eine wirtschaftliche Verbindung zu Zypern haben und über eine dauerhafte Wohnung verfügen. Die frühere Bedingung, in keinem anderen Staat ansässig zu sein, ist 2026 entfallen.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
Sie beträgt seit 2026 15 Prozent und gehört damit weiterhin zu den niedrigsten in der EU.
Sind Aktiengewinne in Zypern steuerfrei?
Ja. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien unterliegen in Zypern keiner Kapitalertragsteuer. Die 20-Prozent-Kapitalertragsteuer betrifft ausschließlich zyprische Immobilien.
Muss ich mein deutsches Einkommen in Zypern versteuern?
Als steuerlich Ansässiger versteuern Sie grundsätzlich Ihr Welteinkommen in Zypern, wobei Dividenden und Zinsen für Non-Doms ausgenommen sind. Welche Einkünfte wo besteuert werden, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern.
Quellen
- PwC, Cyprus – Taxes on personal income (Tarifstufen 2026, Steueransässigkeit)
- PwC, Cyprus – Income determination (Sonderregelungen, Befreiungen)
- Tax Department der Republik Zypern (offizielle Steuerverwaltung)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit unserem Team.
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