
Eine Firmengründung in Zypern ist 2026 für viele Unternehmer interessant: EU-Standort, englisch geprägtes Business-Umfeld und ein etabliertes Gesellschaftsrecht. Gleichzeitig ist die Praxis (Banking, Compliance, Registerpflichten) anspruchsvoller, als viele erwarten.
Dieser Guide zeigt den Ablauf Schritt für Schritt, inkl. offiziell veröffentlichter Gebühren/Fristen (Registrar of Companies) und einer praxisnahen Checkliste. Wenn Sie eine Gründung direkt mit Betreuung (Adresse, Einreichung, laufende Compliance) möchten, finden Sie hier unsere Leistungsseite: Firmengründung in Zypern.
Kurzüberblick: Ablauf, Dauer, typische Kosten
Dauer: In der Praxis hängt viel von der Namensprüfung, der Dokumentenvorbereitung und später von Bank/KYC ab. Die Registerschritte sind planbar, wenn Unterlagen vollständig sind.
Offizielle Gebühren (Auszug) – je nach Verfahren/Optionen:
- Namensgenehmigung: 10 € pro vorgeschlagenem Namen, optional beschleunigt +20 € pro Name.
- Eintragung (e-Filing): 165 € (bzw. 235 € bei Gesellschaft ohne Stammkapital), optional beschleunigt +100 €; Übersetzungs-„File“ optional +160 €.
- Zertifikate/beglaubigte Kopien: 120 € (wenn eine Kopie von Memorandum/Articles beigelegt wird) oder 130 € (ohne Kopie), optional beschleunigt +100 €.
- Jährliche „Annual Fee“: 350 € (fällig bis 30. Juni).
Wichtig: Diese Gebühren sind Register-/Behördengebühren. Hinzu kommen oft Dienstleisterkosten (Registered Office, Sekretariat, Buchhaltung, Audit etc.) – je nach Struktur und Aktivität.
Schritt 1: Die richtigen Grundentscheidungen treffen
Bevor Sie einreichen können, müssen Sie u. a. festlegen:
- Gesellschaftsform (typisch: Private Company Limited by Shares)
- Firmenname
- Registered Office (Sitz/Adresse in Zypern)
- Directors & Secretary
- Shareholder(s) und Share Capital
- Unternehmenszweck (Objects)
- Memorandum & Articles of Association
Tipp 2026: Planen Sie diese Punkte bankfähig. Banken prüfen heute stärker auf Substanz, wirtschaftliche Berechtigte (UBO) und nachvollziehbare Geschäftstätigkeit.
Schritt 2: Firmenname prüfen und genehmigen lassen
Der Firmenname muss vom Registrar of Companies genehmigt werden. Vorab empfiehlt sich die Online-Suche im Register, um Konflikte zu vermeiden. Der Name darf nicht zu ähnlich, irreführend oder „unerwünscht“ sein. Auch Markenrechte können eine Rolle spielen.
Wichtig für 2026: Bei den meisten Gesellschaftsformen muss der Name mit „Limited/Ltd“ enden (Ausnahmen z. B. unter bestimmten Bedingungen bei Non-Profit-Strukturen).
Nach Genehmigung ist der Name 6 Monate reserviert – innerhalb dieses Zeitraums muss der Incorporation-Antrag eingereicht werden.
Schritt 3: Gründungsdokumente vorbereiten (Memorandum & Articles)
Für die Eintragung werden Memorandum & Articles of Association benötigt. Laut Registrar müssen die Dokumente in griechischer Sprache unterzeichnet eingereicht werden. Viele Gründer erstellen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung („File of translations“), wenn sie später beglaubigte Kopien in einer Fremdsprache benötigen.
Wenn eine Gesellschaft die Standard-Regeln („Table A“ im Companies Law) übernehmen möchte, muss dies entsprechend referenziert werden.
Schritt 4: Einreichung – online (e-Filing) oder per Post/Hand
Option A: Online-Gründung über e-Filing (empfohlen)
Die Online-Einreichung erfolgt über das e-Filing-System. Typische Anforderungen sind u. a.:
- Statutory Declaration (Form HE1), vom beauftragten Anwalt unterzeichnet und vor Gericht beeidet
- Memorandum & Articles (griechisch, unterschrieben)
- „Solemn declaration of witness of signatures“
- ggf. erforderliche Zustimmungen/Pre-Approvals (z. B. bei regulierten Begriffen oder Tätigkeiten)
- Registergebühren (Zahlung u. a. per Kreditkarte)
Option B: Einreichung per Hand/Post
Bei der Einreichung per Hand/Post werden zusätzlich typischerweise Formulare wie HE2 (Registered Office) und HE3 (Directors/Secretary) eingereicht – plus HE1 sowie die Satzungsdokumente.
Schritt 5: Certificate of Incorporation & beglaubigte Unterlagen
Wenn die Anforderungen erfüllt sind, wird die Eintragung im Official Gazette publiziert und das Certificate of Incorporation ausgestellt. Optional können Sie beglaubigte Zertifikate/Kopien bestellen (z. B. Shareholders, Directors & Secretary, Registered Office, Memorandum & Articles).
Praktisch: Elektronisch ausgestellte Dokumente tragen einen Authentizitätscode, der für eine begrenzte Zeit online überprüfbar ist.
Schritt 6: Nach der Gründung – Steuer, UBO, Sozialversicherung, Jahrespflichten
Viele „echte“ Pflichten beginnen erst nach der Eintragung. Aus 2026-Sicht sind besonders diese Punkte wichtig:
Steuerregistrierung (Frist)
Jede Gesellschaft muss innerhalb von 60 Tagen nach Incorporation eine Taxpayer-Registrierung beantragen und eine Steuernummer erhalten.
VAT (Umsatzsteuer) – Schwelle beachten
Eine VAT-Registrierung ist erforderlich, wenn steuerbare Umsätze die Schwelle von 15.600 € (in den relevanten Zeiträumen) überschreiten bzw. kurzfristig überschreiten werden.
Register of Beneficial Owners (UBO)
Zypern verlangt die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten. Der Registrar definiert als relevante Schwelle u. a. 25% + 1 Aktie bzw. mehr als 25% Ownership Interest (direkt/indirekt). 2026 ist das ein zentraler Compliance-Punkt – auch für Bank-KYC.
Social Insurance (Arbeitgeber)
Wenn Ihre Gesellschaft Mitarbeiter beschäftigt (oder Sie sich als Director/Employee anstellen), sind Arbeitgeberregistrierungen/Beiträge ein Thema. Das sollte frühzeitig strukturiert werden, besonders wenn Sie parallel an Aufenthalts-/Steuerresidenz arbeiten.
Laufende Pflichten (jährlich)
Typische Jahrespflichten sind u. a.:
- Annual Return + Einreichung der Financial Statements beim Registrar
- audited Financial Statements + Tax Return beim Tax Department
- Zahlung der Annual Fee (350 €) bis 30. Juni
Firmengründung + Aufenthalt: Was passt zusammen?
Viele Gründer kombinieren die Firmengründung mit dem Umzug. Je nach EU-Staatsangehörigkeit und Situation kann die Firma (z. B. als selbständige Tätigkeit/Director-Rolle) Teil der Aufenthaltsbegründung sein.
- Für EU-Bürger: Lesen Sie den Leitfaden zum Cyprus Yellow Slip (MEU1): Yellow Slip in Zypern beantragen (2026)
- Für steuerliche Strukturierung: Non-Dom Status in Zypern
- Für Wohnsitz/Immobilie: Immobilien in Zypern
Häufige Fehler (und wie Sie sie vermeiden)
- Name ohne Vorprüfung → unnötige Ablehnung/Verzögerung.
- Unklare UBO-Struktur → Probleme bei KYC und Registerpflichten.
- Fehlende Fristen (Tax/Annual Fee/Annual Return) → Gebühren, Strafen, Stress.
- Keine Substanz (nur „Briefkasten“) → Risiko bei Banking, Steuern, Betriebsprüfung.
Unterstützung: Gründung aus einer Hand
Wenn Sie die Gründung inklusive Setup (Registered Office, Einreichung, Koordination mit Steuer/Buchhaltung) wünschen, starten Sie hier: Firmengründung in Zypern oder kontaktieren Sie uns direkt: Kontakt.
Quellen (offizielle Infos)
- Registrar of Companies – Guide „Incorporating a Company“ (Schritte & Gebühren): companies.gov.cy
- Namensgenehmigung (Gebühren/Reservierung): Choosing a Company Name
- Einreichung (HE-Formulare & Gebühren): Applying to Incorporate a Company
- Nach der Gründung (Tax/VAT/Annual Fee): After Incorporation
- UBO-Definition/Schwellenwerte: Beneficial Owner (UBO)
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